80% aller kommunalen Entscheidungen haben einen Raumbezug! Vor diesem Hintergrund möchten wir für unsere Kommunen in der Region als modernes Dienstleistungsunternehmen für die Bereitstellung von Geodaten zur Verfügung stehen. Dabei können wir als ÖbVI-Büro neben allen technischen Vermessungsleistungen auch den hoheitlichen Bereich der Liegenschaftsvermessungen abdecken.
Exemplarisch stellen wir Ihnen einige Leistungen aus unserem Portfolio vor, die für Sie als kommunale Verwaltung von besonderem Interesse sind:
Grundlagenermittlungen für die Ausübung der kommunalen Planungshoheit
- In unseren immer dichter besiedelten Städten und Gemeinden sind nutzbare Flächen Mangelware. Zudem stehen verschiedenste Interessen wie Wohnen, Arbeiten, Verkehr, Landwirtschaft, Freizeitwert, Erholungsflächen, naturschutzrechtliche Belange und Ökologie in Konkurrenz zueinander. In der Folge wird Grund und Boden immer wertvoller, die Nutzung intensiver und ein sorgsamer Umgang damit immer wichtiger. Basis für erfolgreiches Wirtschaften und verantwortungsvollen Umgang mit unseren Lebensräumen sind umfassende Informationen für eine exakte Planung.
Amtliche Vermessungsarbeiten für den Liegenschaftsbereich beim An- oder Verkauf kommunaler Grundstücke
- Flurstückszerlegungen
- Grenzfeststellungen
- Gebäudeaufnahmen für das Liegenschaftskataster
Bodenordnungsverfahren zur Schaffung von Bauplätzen in geeigneter Form und Größe
- Amtliche Umlegungsverfahren nach dem BauGB
- Parzellierung von Bauplätzen, falls sich die gesamte Grundstücksfläche des geplanten Baugebiets bereits in kommunalem Eigentum befindet
- Grenzregulierungen bzw. vereinfachte Umlegungsverfahren
Anpassung der Grundstücksgrenzen nach Fertigstellung einer Straßenbaumaßnahme
- Rad- oder Gehwegbau
- Verengung/Verbreiterung einer Gemeindestraße
- geänderte Verkehrsführung
- Anlage eines Kreisverkehrs
Grenzfeststellungen mit Abmarkung von Grenzpunkten
- Wiederherstellung von verloren gegangenen Grenzzeichen nach der Durchführung von Tiefbaumaßnahmen (z.B. nach Sanierungsmaßnahmen oder Erdarbeiten am Leitungsnetz)
- Erstmalige Abmarkung von Grenzpunkten in Neubaugebiete
Entwurfs- und Bauvermessungen für gemeinde-/stadteigene Bauvorhaben
- Höhenaufnahme des Baugrundstücks zur detaillierten architektonischen Überplanung
- Lageplan zum Bauantrag nach §4 LBO VVO
- Grob- und Feinabsteckungen mit Höhenübertragungen an die Baustelle
- Bescheinigung der Einmessung beim zuständigen Baurechtsamt
Bestandsdokumentationen und Beweissicherungen vor der Aufnahme von kommunalen Bautätigkeiten
- Bei solch einer Bestandsdokumentation erfassen wir den Ist-Zustand von Gebäuden und sonstigen baulichen Anlagen vor Aufnahme sämtlicher Bautätigkeiten in Form einer Laserscanningaufnahme inklusive hochauflösender georeferenzierter Fotos. Weiters kann ein Präzisionsnivellement ausgeführt werden, mit dem später Setzungen von Gebäuden bereits im Submillimeterbereich erkannt werden können.
Sollten nach einer Baumaßnahme tatsächlich Schäden an Gebäuden auftauchen, so ist der Zustand vor Aufnahme der Bautätigkeiten genau dokumentiert und es ist eindeutig nachvollziehbar, ob diese Schäden durch die stattgefundenen Baumaßnahmen verursacht wurden oder ob sie schon vor Beginn der Bauarbeiten vorhanden waren.